Abstimmung vom 27. November 2022 – Weggiser Gemeinderat gibt zu, dass die Aussicht ab Dorfplatz Rigi Kaltbad «beeinträchtigt» wird

 

Mit einer neuen Höhenkote von 1439 m ü. M. wird die zonenrechtliche Grundlage geschaffen, den heute landschaftlich offenen Bereich gegen Westen, der unmittelbar an den öffentlichen Dorfplatz angrenzt, massiv störend zu überbauen (Visualisierung der geplanten Bergstation für eine Gondelbahn, wie diese  die Westsicht ab Dorfplatz mutmasslich verunstalten würde).

 

Stellungnahme der Rigi-Petitionäre zur Abstimmung vom 27. November 2022 – Umstrittener
Seilbahnkorridor sowie Umzonung Bergstation Rigi Kaltbad

„Seilziehen um Seilbahn geht in die nächste Runde“, Beim Luzerner Regierungsrat gingen Verwaltungsbeschwerden gegen die Gondelbahn von Weggis nach Rigi Kaltbad ein, Fabian Duss, Freier Schweizer, 23.12.22, S. 11.

 

Freundinnen und Freunde der Rigi / 7940 Unterzeichnende der Rigi-Petitionen

Der Gemeinderat von Weggis bestätigt in der Abstimmungsbroschüre (S. 11), dass mit der Zuweisung der bestehenden Bergstation Parzelle GB 1318 in die Kur- und Hotelzone Rigi Kaltbad Zitat «die Aussicht nach West/Süd-West und die Sichtbezüge auf dem Dorfplatz beeinträchtigt werden». Dies als Folge der Expansionspläne der Rigi Bahnen. Die massiv höhere neue Bergstation soll nah zum beliebten Känzeliweg gebaut werden. Dabei spielt es dem Gemeinderat offenbar keine Rolle, dass der Blick auf das Panorama und die Fernsicht verbaut werden!

Zur Erinnerung

Mit der Abstimmung vom 21. Mai 2006 hat der damalige Gemeinderat für einen öffentlichen Dorfplatz auf Rigi Kaltbad mit Rundsicht sowie den Rückbau der Bauruine «ex Bellevue» bei den Steuerzahlenden der Gemeinde Weggis einen Kredit von 1’250’000 Franken beantragt. Dieser wurde von den Weggiser Stimmberechtigten gutgeheissen.

Der Erhalt der Panoramarundsicht wurde deshalb mit einer Höhenkote von 1435,5 m ü. M. für die nutzungsbeschränkte Kur- und Hotelzone Rigi Kaltbad im rechtskräftigen Bau- und Zonenreglement (BZR) verbindlich festgehalten.

Zerstörung Gesamtensemble Dorfplatz

Es kann und darf nicht sein, dass 15 Jahre später für eine neue Bergstation eine völlig überrissene Höhenkote von 1439 m ü. M. festgelegt wird, welche 3,5 m höher (!) als der bestehende öffentliche Dorfplatz liegt – also ein volles Geschoss – und damit die Aussicht zur Pilatusseite unwiderruflich zerstört wird.

Gemäss BZR dient die Kur- und Hotelzone – also der öffentliche Dorfplatz auf Rigi Kaltbad mit Panorama – der Erholung und dem Tourismus und in Zukunft auch Individualgästen!

D. h. die die ortsspezifische Identität prägende Kur- und Hotelzone mitsamt Dorfplatz bzw. ihre definierte Grösse bis zur Grünzone und dem Wald dürfen als wertvoller unbebauter Freiraum nicht weiter verbaut und verdichtet werden. Doch dem Gemeinderat von Weggis ist das offenbar völlig egal: Das krasse Beispiel zeigt, dass man gegensätzlich zum Siedlungsleitbild handelt. Fakt ist, dass mit dieser Höhenkote von 1439 m ü. M. das Gesamtensemble des öffentlichen Dorfplatzes, welcher primär der Ruhe, Erholung und wunderschönen Aussicht dient, zerstört wird.

Zwischenfazit

Mit dem von uns geforderten 1:1-Ersatz der Luftseilbahn Weggis – Rigi Kaltbad (LWRK) ist eine Umzonung der bestehenden Bergstation GB 1318 unnötig und die einmalige Aussicht ab Dorfplatz Richtung Pilatus wird nicht verbaut. Die bestehende Pendelbahn und ihre Bergstation wurden wie das Hotel Rigi Kaltbad und das Mineralbad bewusst in das vom Architekten Justus Dahinden in den 1960er Jahren entworfene Konzept einer demokratischen, durch nichts verbauten Aussicht eingegliedert. Dieses bewährte Konzept gilt es zu respektieren.

Noch immer viel zu breiter Seilbahnkorridor

Aufgrund der in der öffentlichen Auflage vorgebrachten Argumente der Einsprecher gegen den «auf Vorrat» (fast 60 m bei der Bergstation!) eingezonten Seilbahnkorridor und dem gemäss Raumplanungsgesetz in keiner Weise haushälterischen Umgang mit dem Boden, bringt der Weggiser Gemeinderat nun mit seinen Rechtsanwälten «in Eigenregie» einen schmäleren Seilbahnkorridor mit einer Breite von 41,5 m im Bereich der Bergstation bzw. 38 m bei der Talstation zur Abstimmung.

Bei dieser neuen Variante handelt es sich überhaupt nicht um eine «geringfügige Änderung der Planunterlagen» (Abstimmungsbroschüre S. 19). Im Gegenteil: Die heutige Waldschneise beträgt im Chilewald nur ca. 33 m, d. h. die geplante Einzonung bleibt viel zu breit. Diese steht auch im Widerspruch zum Gutachten der Eidg. Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) vom 13.12.19, welches davon ausgeht, dass die Waldschneise und somit auch der ganze Seilbahnkorridor nicht vergrössert werden müssen. Nur schon aus diesen Gründen ist ein neues ENHK-Gutachten jetzt zwingend, das auch die drohenden massiven Rodungen mitberücksichtigt.

Fehlende Lärmschutzgrenzwerte für den ganzen Seilbahnkorridor

Es ist zu befürchten, dass die Lärmimmissionen der neuen Bergstation einer Gondelbahn mit verglasten Wänden bis zu den Chalets am oberen Dorfrand sowie auf dem Dorfplatz stark hörbar sind. Das Hotel Rigi Kaltbad wird also mit Lärm von morgens bis abends direkt beschallt! Da eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bis heute fehlt, fehlen auch Angaben zu den Lärmimmissionen bei allen betroffenen Grundstücken. Wir fordern für den ganzen Seilbahnkorridor einen maximalen Lärmschutzgrenzwert von 30 Dezibel (dB). Die Beeinträchtigung verschiedener Wildruhezonen im Seilbahnkorridor ist minimal zu beschränken.

Wer will eine Gondelbahn, die regelmässig bei kleinstem Windaufkommen stillsteht?

Eine Gondelbahn an der hoch exponierten Rigi-Südflanke ist nicht nur massiv teurer sondern auch windanfälliger. Sie wird künftig schon bei leichtem Föhn regelmässig stillstehen. Auf der Müseralp sind die Windgeschwindigkeiten aufgrund des Geländes höher. Bei grösseren Windgeschwindigkeiten nimmt das Risiko von Schadensereignissen wegen dem geplanten 75 m hohen scheusslichen Masten Nr. 7 zu. Wir verweisen auf den Absturz einer Gondel bei der Rotenflue-Bahn/SZ vom 20.10.19. Wegen der Klimaerwärmung nehmen schnell auftretende Extremwetterereignisse wie Föhnböen zu.

Fazit

  • Das Gesamtensemble des öffentlichen Dorfplatzes auf Rigi Kaltbad, welcher primär der Ruhe, Erholung und prächtigen Aussicht dient, würde durch eine neue, den Dorfplatz um 3,5 m überragende Bergstation zerstört.
  • Der 1:1-Ersatz der LWRK mit nur drei Masten ist eine leise, sichere und umweltverträgliche Lösung, die den Ortsteil Rigi Kaltbad auch künftig erschliesst. Eine Gondelbahn mit 11 Masten produziert massiv mehr Lärm und ist windanfälliger als eine Pendelbahn.
  • Für eine Neuauflage der Planung bleibt bei einem 1:1-Ersatz der LWRK genügend Zeit, weil die laufende Konzession bis zum 30.9.27 verlängert wurde.
  • Das ENHK-Gutachten ist nicht mehr aussagekräftig. Eine Neubeurteilung der Sicht auf die geschützte Rigi-Südflanke vom Schiff her ist zwingend. Dabei ist auch die eminent wichtige Funktion des Weggiser Schutzwalds als fehlendes Kriterium in die Beurteilung aufzunehmen.
  • Bitte stimmen Sie am 27. November 2022 NEIN beim Seilbahnkorridor sowie NEIN zur Umzonung der bestehenden Bergstation GB 1318 auf Rigi Kaltbad.

> PDF Inserat (Wochen-Zeitung, 4.11.22)

> Abstimmung 27. November 2022 – Statt 150 m² drohen effektiv über 4000 m² Rodungen an der geschützten Rigi-Südflanke (BLN 1606), In einer Medienmitteilung vom 23.6.22 der Rigi Bahnen AG (RBAG) wird behauptet, dass die dauerhafte Rodungsfläche für das Gondelbahnprojekt «an allen Stützenstandorten maximal 150 m²» betrage. Leserbrief, René Stettler, Wochen-Zeitung, Vitznau, 4.11.22. mehr.

> Teilrevision Zonenplan Seilbahnkorridor und Bergstation Rigi Kaltbad, Die Wochen-Zeitung hat mit zwei Personen auf der Rigi gesprochen. Aron Boddé, Direktor des Hotels Rigi Kaltbad setzt sich für ein Ja ein und René Stettler, wohnhaft auf Rigi Kaltbad empfiehlt ein Nein. Wochen-Zeitung, Vitznau, 11.11.22. mehr.

> Aussicht von Rigi Kaltbad wird beeinträchtigt, Bei der Abstimmung über den Seilbahnkorridor zwischen Weggis und Rigi Kaltbad am 27. November geht es um die rechtlichen Grundlagen für das Jahrhundertbauwerk einer neuen Seilbahn: Ausscheidung Korridor sowie Umzonung Bergstation. Die Sachverhalte sind baurechtlich und raumplanerisch komplex. Anstatt die Fakten zu analysieren, blenden die Befürworter diese aus. Leserbrief Ivo Voehringer, Luzerner Zeitung online, 21.11.22. mehr.

> Massive Rodungen an der Rigi-Südflanke wären nötig, Zu den Rodungen und dem hohlen Argument, dass das Holz «wieder nachwachsen wird» in einer Zeit, in der Natur und Umwelt massiv unter Druck sind, hier die Fakten. Leserbrief René Stettler, Luzerner Zeitung, 23.11.22. mehr.

> Der Kampf um die Rigi, Eine Volksabstimmung über eine neue Gondelbahn in Weggis zeigt die Probleme mit Landschaftsschutz und Massentourismus. Erich Aschwanden, NZZ, 24.11.22, S. 8. mehr.

Dem Gondelbahnprojekt fehlt der Blick für das Ganze

 

Visualisierungen der Rigi Bahnen AG vom 13.4.23 oben: Wo sind die Tragseile der geplanten Gondelbahn mit 13 Masten? Der geplante Masten 3 (Linden) von 69 Metern ist 14 Meter höher als der 55 Meter hohe Weggiser Kirchturm!

 

Viele Powerpoint-Slides und wenig Zeit für Fragen, geschweige denn eine Diskussion, sind typisch für Veranstaltungen der Rigi Bahnen (die Wochen-Zeitung berichtete). Dabei wissen Verwaltungsräte und Experten seit langem, dass die steile Rigi-Südflanke zwischen Weggis und Kaltbad für eine Gondelbahn nicht geeignet ist. Statt in Bodennähe zu verkehren, was für eine Gondelbahn «eigentlich» die Regel ist, braucht es auf der Müseralp einen Masten auf massivem Betonsockel, alles zusammen 80 Meter hoch. Dass es künftig häufiger Sturmereignisse geben wird, ist kein Geheimnis. Gondelbahnen müssen den Betrieb aus Sicherheitsgründen schon einstellen, wenn mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit Böen drohen. Schon «normale» Gondelbahnen haben längere windbedingte Ausfallzeiten als Pendelbahnen. Die hohe Stütze in einer bekannten Föhnrinne verschärft das Problem, weshalb die heutige Zuverlässigkeit der Erschliessung Weggis – Rigi Kaltbad in Frage gestellt würde.

Auch die Hoffnung auf kürzere Wartezeiten ab Kaltbad bei «Rigi-Ausflugswetter», wenn auch die Nahtouristen in grosser Zahl kommen, wird kaum in Erfüllung gehen. Der betriebswirtschaftlich bevorzugte Gruppentourismus im Verbund mit der ab Vitznau bereits realisierten Verdoppelung der Spitzenkapazität (Halbstundentakt) und mit einer weiteren Steigerung mit 22 Design-Gondeln für die Achse Weggis – Rigi Kaltbad würden logischerweise zu neuen, eventuell sogar längeren Wartezeiten während den «Rigi-Tagen» führen.

Dass eine Gondelbahn mit 13 Masten für die Landschaft (geschütztes BLN 1606) und die langfristigen Interessen des Rigi-Tourismus «kein Problem» sein sollen, wie die neuesten Visualisierungen suggerieren, hält dem Realitätscheck nicht stand. Viele Rigi-Reisende kommen mit dem Schiff von Luzern. Vom See her wären die drei höchsten Masten Nr. 3 (Linden) mit 69 Metern, der Masten Nr. 4 (Chilewald) mit 44 Metern sowie der Masten Nr. 7 mit 80 Metern inkl. Betonsockel (Müseralp) gut sichtbar. Weder Photoshop-Visualisierungskniffe noch grüne Tarnfarbe am Berg vermögen darüber hinwegzutäuschen.

Daniel Brunner, Aktionär RBAG, Zug
René Stettler, Aktionär RBAG und Rigi-Petitionär, Rigi Kaltbad

„Dem Gondelbahnprojekt fehlt der Blick für das Ganze“, Leserbrief Daniel Brunner / René Stettler, Wochen-Zeitung, Nr. 21, S. 9, 26.5.23.

Manifest für eine sichere und umweltverträgliche Seilbahnverbindung von Weggis nach Rigi Kaltbad

 

Geschützte zum Vierwaldstättersee hoch exponierte Rigi-Südflanke. Sie gehört zum Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler, den wertvollsten Landschaften der Schweiz.
Fotos oben: Pendelbahn Weggis-Rigi Kaltbad (Ausschnitte), Antoinette Schmid, Rigi Kaltbad

 

„Abstimmung 27. November 2022 – Seilbahnkorridor und Umzonung bestehende Bergstation Pendelbahn (GB 1318)“, Weil die Befürworter der Gondelbahn in der Sache keine überzeugenden Argumente haben, lenkt man mit PR-Interviews (Werbung in eigener Sache!) von den eigentlichen Problemen ab. Freundinnen und Freunde der Rigi / 7801 Unterzeichnende der Rigi-Petitionen, Wochen-Zeitung, Nr. 36, S. 7, 9.9.22.

„Propagandistische Aussagen zu den Rodungen für eine Gondelbahn von Weggis nach Rigi Kaltbad“, In der Wochen-Zeitung vom 8. Juli 2022 hat sich der CEO der Rigi Bahnen AG Frédéric Füssenich zum Seilbahnkorridor und den umfangreichen Rodungen geäussert. Die Argumente der Geschäftsleitung vermögen in der Sache nicht zu überzeugen, Freundinnen und Freunde der Rigi, Wochen-Zeitung, S. 9, 15.7.22

Medienmitteilung 27.6.22 / Flugblatt (Manifest Pro 1:1-Pendelbahnersatz)
> PDF Manifest (Wochen-Zeitung, 24.6.22)


Am 27. November 2022 (neuer Abstimmungstermin) entscheiden die Stimmberechtigten von Weggis über den Seilbahnkorridor Weggis – Rigi Kaltbad und eine Umzonung auf Rigi Kaltbad für eine neue Bergstation.

Die Abstimmung wird als Volksentscheid für oder gegen einen Systemwechsel von der heutigen Pendelbahn zu einer Gondelbahn inszeniert.

Ob eine Gondelbahn durch eine der wertvollsten Landschaften der Schweiz an der steilen Rigi-Südflanke überhaupt umweltrechtlich und sicherheitstechnisch bewilligungsfähig ist, wird wird in den nächsten Jahren im Plangenehmigungsverfahren oder vom Bundesgericht geklärt. Es geht um das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler, BLN 1606.

Wir sind der Auffassung, dass ein 1:1-Ersatz der bestehenden und bewährten Pendelbahn dem Bau einer neuen Gondelbahn vorzuziehen ist und empfehlen die Ablehnung des Umzonungsgeschäfts. Die nachstehenden Gründe informieren über die vielen Gründe für ein NEIN.

 

  1. Sicherheit. Die Pendelbahn bietet mit ihren drei Seilen trotz nur drei Masten die höchstmögliche Sicherheit. Bewegt wird sie von einem Zugseil und dazu läuft sie auf zwei Tragseilen wie auf Schienen. Dadurch kann sie stärkeren Winden trotzen als eine Gondelbahn, in der alle Kabinen an nur einem einzigen Seil hängen.
  2. Geschwindigkeit. Die Pendelbahn ist nicht nur ein kapazitätsstarkes, sondern auch ein schnelles Verkehrsmittel. Eine Gondelbahn erreicht die heutige Fahrzeit von 7 Minuten nie. In der Rigibahn-Familie ist die Verbindung Weggis-Kaltbad seit jeher der Express; diese Rolle kann nur eine Pendelbahn spielen.
  3. Nachfragegerechtigkeit. Die Pendelbahn ermöglicht einen an die Nachfrage angepassten Betrieb. Ist diese schwach, reicht der 30-Minuten-Takt. Ist sie hoch, verkehrt die Bahn alle 15 Minuten. Mit einer App, über die sich in Spitzenzeiten Plätze für bestimmte Kurse buchen lassen, können Wartezeiten ganz vermieden werden.
  4. Gästebetreuung. Die Kabinen der Pendelbahn sind von Personal begleitet. Dieses ist nicht nur dem Sicherheitsgefühl der Reisenden zuträglich, sondern auch ihrem Informationsbedürfnis. In der Gondelbahn fehlen die freundlichen Damen und Herren, die den Gästen immer wieder gute Tipps geben.
  5. Flexibilität. Die Pendelbahn bietet mit ihren grossen Kabinen höchstmögliche Flexibilität. Eine Gondelbahn schränkt den spontanen Transport von Gütern und grossem Gepäck in Randzeiten ein. Und erlebnisreiche Events wie die kulinarischen Abendfahrten in den grossen Kabinen werden nicht mehr möglich sein.
  6. Landschaftsverträglichkeit. Die Pendelbahn hat grosse Spannweiten und lässt hohe Masten zu. Dadurch setzt sie sich anders als eine Gondelbahn über das von ihr überfahrene Gelände hinweg – insbesondere auch über den Schutzwald. Die Pendelbahn ist als System für die von Felsbändern geprägte Rigi-Südseite prädestiniert.
  7. Umweltverträglichkeit. Indem die Pendelbahn nur in den Spitzenzeiten permanent verkehrt und sonst immer wieder Pausen macht, verursacht sie viel weniger Lärm als die Gondelbahn, die ununterbrochen und über ein Vielfaches von Masten rattert, egal, ob der Andrang der Gäste gross oder klein ist.
  8. Erholungsortverträglichkeit. Die Pendelbahn trägt dem Charakter von Rigi Kaltbad als Erholungsort Rechnung. Der Motor ist bewusst in der Talstation platziert und die Bergstation auch optisch so angeordnet, dass sie vom Dorfplatz aus nicht wahrnehmbar ist. Mit der Gondelbahn würden beide Errungenschaften aufgegeben.
  9. Architekturverträglichkeit. Die Pendelbahn und die heutige Bergstation sind wie das Hotel Rigi Kaltbad und das Mineralbad bewusst in das vom Architekten Justus Dahinden in den 1960er Jahren entworfene Gesamtkonzept einer demokratischen, durch nichts verbauten Aussicht eingegliedert. Mit der für die Gondelbahn vorgesehenen voluminösen Bergstation wird mit diesem Prinzip gebrochen.
  10. Bewilligungsfähigkeit. Der 1:1-Ersatz der Pendelbahn ist nicht nur sicherheits- und wettermässig robuster als der mögliche Bau einer Gondelbahn. Er ist auch bewilligungstechnisch wasserdicht, weil die Umweltverträglichkeit der Pendelbahn bereits seit über 50 Jahren gegeben ist.

 

Fazit

Unter Abwägung aller Aspekte ist der 1:1-Ersatz der bestehenden Pendelbahn gegenüber einer neuen Gondelbahn im täglichen Betrieb und auch bezüglich Umsetzung die schnellere, robustere und umweltverträglichere Lösung.

Mit einem NEIN zu den Umzonungen am 27. November 2022 lassen sich die Weichen schneller in Richtung Pendelbahn stellen. Ein JA bedeutet hingegen anhaltende Unsicherheit über die künftige Verbindung zwischen Weggis und Rigi Kaltbad.

Unser Motto lautet deshalb: Lieber eine klassische Schwebebahn mit zwei grossen Kabinen und drei Masten auf sicher als eine Gondelbahn mit bis zu 31 Gondeln und elf Masten in der Schwebe.

 

Freundinnen und Freunde der Rigi

Toni Bottinelli, Dorly Frei, Alexander Karrer, Richard Maurer, Hagen Mühle, Caroline und Paul Schneeberger, Robert Schwere, René Stettler, Max Ulrich, Peter Vock, Franziska Waldis, Caroline Weibel, Ivo Voehringer, Paul Widmer, Feerena Zuber, Daniel M. Züst.

15 von 7723 Unterzeichnenden zweier Rigi-Petitionen. Die 2. Rigi-Petition bittet die Rigi Bahnen AG vom schonungslosen Eingriff in die geschützte Landschaft für den Bau einer Gondelbahn mit 11 Masten abzusehen.

Betriebswirtschaftlich vertretbar?

Zum Leserbrief von Ruedi Imgrüth vom 1. Juli 2022
Ich bin auch einer der klugen Köpfe, die für ein Nein an der Urnenabstimmung vom 25. September
2022 votieren. Für eine neue Pendelbahn brauchen wir keinen anderen Seilbahnkorridor. Auch ich möchte, dass unsere Kinder und Enkel weiterhin von Weggis nach Rigi Kaltbad fahren können. Ich
ziehe aber eine Bahn mit zwei Tragseilen und einem Zugseil vor, da sie sicherer ist und stärkeren
Winden trotzt als eine Einseilumlaufbahn. Bekanntlich nehmen die starken Unwetter aufgrund des
Klimawandels zu.
Noch etwas für kluge Köpfe: Seit Jahren steht die Gondelbahn auf den Innsbrucker Patscherkofel in
der Kritik. Dort müssen aufgrund von hohen Windgeschwindigkeiten die Anlagen immer wieder eingestellt werden. Erfolglos hatten die Kritiker dieser von den Rigibahnen als «Referenzanlage» gepriesenen Bahn eine Revitalisierung der alten Pendelbahn gefordert. Das wäre die billigere und
weniger aufwändige Lösung gewesen. In Zeiten dramatisch steigender Energiepreise ist auch die Frage berechtigt, ob es betriebswirtschaftlich noch vertretbar ist, eine neue Gondelbahn zu bauen, die im Dauerbetrieb viel mehr Strom verbraucht als eine Pendelbahn.

Peter Vock, Wohlen/Rigi Kaltbad

„Betriebswirtschaftlich vertretbar?“, Peter Vock, Leserbrief, Wochen-Zeitung, Nr. 27, S. 15, 8.7.22.

Apropos «Gondelbahn Weggis»

Mit Interesse und Erstaunen habe ich den Beitrag «Gründung IG Pro Gondelbahn Weggis zur Unterstützung des Projekts» von letzter Woche gelesen, vor allem die Liste der 10 Gründe zur Unterstützung einer umlaufenden Gondelbahn. Sprechen diese Gründe nicht eher für den Erhalt oder eine Erneuerung der bestehenden Seilbahn?
Beispielsweise heisst es da: «7. Weggis muss sicher bleiben!». Als Einwohner von Weggis wünsche ich mir dies sehr. Aber verursachen die Projekt-Pläne nicht gerade das Gegenteil? Eine Rodung unseres Schutzwaldes auf einer Breite von 60 Metern: was werden die Auswirkungen sein? Und wer würde dann in die Pflicht genommen werden und bezahlen, wenn Weggis «unsicherer» wird (Steinschlag, Murgänge)?
Auch mache ich mir Sorgen bezüglich des zunehmenden Verkehrs: wie wirkt sich dies auf unsere Lebensqualität aus? Hier stellt sich auch die Frage über die Art des Tourismus, den wir fördern: wollen wir einen Qualitätstourismus oder einen Massentourismus?
Übrigens: Zeit auf einem Berg zu verbringen bedeutet für mich als häufigem Berggänger auch Entschleunigung und kurze Wartezeiten sehe ich nicht als genügenden Grund an, eine Korridorrodung in einem Schutzwald zu tätigen. Allfällige Wartezeiten könnten aber schon jetzt reduziert werden: alle 15 Minuten fahren (anstatt alle 30 Minuten). Darüber hinaus kann die bestehende Seilbahn bei höheren Windstärken immer noch fahren, während eine umlaufende Gondelbahn den Betrieb früher einstellen müsste. Das würde sicher auch nicht im Interesse unserer Kaltbad-Weggiser sein.
Mir scheint, dass viel Politik mit wenig handfesten Argumenten betrieben wird und das finde ich sehr
schade. Eine neutrale Sammlung und Besprechung von stichhaltigen Argumenten für und gegen die
eine oder andere Lösung wäre hilfreich!

Dr. K. Brueggemann, Weggis

„Apropos ‚Gondelbahn Weggis'“, Konrad Brueggemann, Leserbrief, Wochen-Zeitung, S. 10, 13.5.22.

Argumente gegen die geplante Gondelbahn von Weggis nach Rigi Kaltbad

Die Rigi Bahnen AG plant den Ersatz der heutigen Pendelbahn von Weggis nach Rigi Kaltbad (Baujahr 1968) durch eine Gondelbahn sowie weitere Neubauten und Anpassungen der heutigen Infrastrukturen (Berg- und Talstation, Areal rund um die heutige Talstation). Für die Bewilligung und Realisierung der Projektbestandteile müssen kommunale Nutzungspläne und das regionale Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept angepasst werden. Sodann benötigen die Rigi Bahnen Konzessionen und Plangenehmigungen durch das Bundesamt für Verkehr (BAV).

Erst am 11. Februar 2020 – einen Monat nach Erhalt – publizierten die Rigi Bahnen das brisante ENHK-Gutachten (Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission), das sich zum Landschaftseingriff für den Bau einer Gondelbahn an der Rigi-Südflanke äussert.

Das Gutachten ist eine grosse Enttäuschung für alle, die von der ENHK ein klares Statement zum Schutz der landschaftlich einmaligen Rigi-Südflanke (Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler 1606 Vierwaldstättersee, BLN) sowie eine dezidierte Stellungnahme zur eminent wichtigen Funktion des Weggiser Schutzwalds (Chilewald) erwartet haben.
PDF Gutachten der ENHK – Ersatz Pendelbahn Weggis – Rigi Kaltbad, UVB-Voruntersuchung mit Pflichtenheft für die Hauptuntersuchung, Gemeinde Weggis LU

Sogleich stellten wir in einer Medienmitteilung am gleichen Tag die neuesten und skandalösen Fakten zum drohenden Eingriff in den Weggiser Schutzwald zuhanden der Allgemeinheit zur Verfügung.
> PDF Medienmitteilung 11.2.20

Gemeinde Weggis: Fehlerhafte öffentliche Auflage Seilbahnkorridor verletzt Bundesrecht und Planungs- und Baugesetz
14 dezidierte Einsprachen von Schutzverbänden und privaten Anstössern gegen geplante Gondelbahn von Weggis nach Rigi Kaltbad mit 11 teils scheusslichen Masten im geschützten BLN-Gebiet 1606
Rigi Bahnen AG (RBAG): Völlig realitätsfremde Wachstumsstrategie 2020 – 2024
Rigi-Petitionen: Mehr als 7500 Unterschriften
Der Gemeinderat von Weggis hat mit einer fehlerhaften öffentlichen Auflage das seilbahnrechtliche Verfahren in rechtsverletzender Weise präjudiziert. Die Einzonung des eigentümerverbindlichen Seilbahnkorridors «auf Vorrat» im geschützten Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN-Gebiet 1606, Vierwaldstättersee), im Rahmen einer Teilrevision Zonenplan und Bau- und Zonenreglement (BZR Gemeinde Weggis), ist völlig unhaltbar. Ein fast 60 m breiter Korridor für eine Gondelbahn an der Rigi-Südflanke, mit 11 teils scheusslichen überdimensionierten Masten, ist für die bundesrechtlich geschützte Landschaft ein absolutes No-Go! Medienmitteilung 14.1.22

Rigi Bahnen AG: Scharfe Kritik von Aktionärsgruppe an der Selbstbedienungsmentalität des Managements angesichts des alarmierenden operativen Verlusts von CHF 2,37 Mio. im Geschäftsjahr 2020, der dramatischen Liquidität sowie Entlassungen und Änderungskündigungen im Krisenjahr 2020 – Zwingende Anträge zuhanden der Generalversammlung (GV) ohne Aktionärinnen und Aktionäre vom 12. Mai 2021, Medienmitteilung 30.4.21Schriftliche Fragen und Anträge von Aktionärinnen und Aktionären der Rigi Bahnen AG vom 29.4.21 / Antwort des Verwaltungsrats vom 7. Mai 2021 / Zusatzfragen vom 8. Mai 2021
Rigi Bahnen AG: Dramatischer Geschäftsverlauf 2020 mit einem alarmierenden operativen Verlust von CHF 2,37 Mio., angespannte Liquidität und trotzdem mehr Lohn für die Geschäftsleitung im Jahr 2020, jedoch keine Aktionärsdividende – Petition «Rigi: 800’000 sind genug!» wird bis 30. September 2022 verlängert, Medienmitteilung 23.4.21
Laufende Petition «Rigi: 800‘000 sind genug!» mit 3453 Unterzeichnungen übertrifft 1. Rigi-Petition «Nein! zu Rigi-Disney-World». 7 Millionen Franken überteuertes neues Vitznauer Dienstleistungszentrum der Rigi Bahnen ohne Warteraum für Individualreisende
Medienmitteilung 20.11.20
Rigi Bahnen halten trotz Tourismuskrise an realitätsfremder Wachstumsstrategie und 25-Millionen-Franken Gondelbahnprojekt fest und nehmen Zerstörung geschützter Lebensräume im BLN-Gebiet 1606 in Kauf. VR und GL schweigen nach wie vor zu den Dumpingpreisen Medienmitteilung 1.10.20
Konstruktive Vorschläge der Aktionäre / Petitionäre Antoinette Schmid, René Stettler und Ivo Voehringer zuhanden VR/GL RBAG, 12.8.20
„Rigi Bahnen: Fragwürdiges Protokoll der 28. Generalversammlung vom 14.5.20“, Medienmitteilung, 5.6.20 / Kurzversion Medienmitteilung
„‚Der Schutz der Biodiversität muss oberstes Ziel sein'“, Leserbrief, René Stettler, Luzerner Zeitung, S. 27, 12.5.20
„Rigi-Petitionäre kritisieren Dumpingpreise für Asiaten und Eingriff in die Landschaft scharf“, Niels Jost, Luzerner Zeitung online, 29.4.20
PDF Stellungnahme zu den Antworten des Verwaltungsrats der Rigi Bahnen AG vom 22. April 2020 auf 3 Anträge zuhanden der Generalversammlung vom 14. Mai 2020 (ohne Anwesenheit der Aktionärinnen und Aktionäre), Medienmitteilung, 28.4.20
„Tatsächlich: Rigi-Aktionäre können erstmals über Tourismus-Strategie abstimmen“, Niels Jost, Luzerner Zeitung online, 22.4.20
„Brisante Anträge für Rigi-Versammlung“, Niels Jost, Luzerner Zeitung, S. 28, 18.4.20
„GV der Rigi Bahnen AG: Drei brisante Anträge könnten Aktionäre beschäftigen“, Niels Jost, Luzerner Zeitung online, 17.4.20
PDF Schriftliche Anträge von Aktionärinnen und Aktionären der Rigi Bahnen AG zuhanden der ordentlichen Generalversammlung 2020 vom 14. Mai 2020, ohne Teilnahme der Aktionärinnen und Aktionäre, 14.4.20
„Umweltverbände kritisieren Bundesgutachten zu Rigi-Gondelbahn“, Luzerner Zeitung online, 17.3.20
„Umweltverbände kritisieren Gutachten zu Rigi-Gondelbahn“, htr.ch, 17.3.20

Stellungnahme zum Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK)

Die Stellungnahme vom 27.3.20, die über den Link unten heruntergeladen werden kann (PDF), beinhaltet folgende 13 Punkte sowie abschliessende Bemerkungen:

  1. Das ENHK-Gutachten vom 13.12.19 basiert auf widersprüchlichen Grundlagen.
  2. Das ENHK-Gutachten basiert auf Grundlagen, welche zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens nicht auf dem aktuellen Stand waren.
  3. Dem ENHK-Gutachten kann nicht entnommen werden, ob der Einfluss auf die Biodiversität bei den Stützenstandorten berücksichtigt wurde.
  4. Im ENHK-Gutachten ist nicht lesbar, ob der Zunahme der Naturgefahren im Chilewald und für die Bewohner von Weggis Rechnung getragen wurde.
  5. Das ENHK-Gutachten zeigt, dass die erforderliche Waldschneisenbreite nicht geprüft wurde.
  6. Das ENHK-Gutachten bestätigt, dass Rodungen im Chilewald erforderlich sind, erwähnt aber die reduzierte Steinschlag-Schutzwirkung nicht.
  7. Das ENHK-Gutachten nimmt nicht Stellung dazu, dass die Stütze 11 und die Bergstation in einer Quellschutzzone stehen.
  8. Das ENHK-Gutachten nimmt nicht Stellung zur Waldbrandgefahr während einer Trockenperiode.
  9. Das ENHK-Gutachten wertet den Einfluss des permanenten Lärms einer Gondelbahn im Dauerbetrieb nicht.
  10. Das ENHK-Gutachten nimmt in keiner Weise Stellung zur Zerstörung der Biodiversität als Folge von Vibrationen einer Gondelbahn.
  11. Das ENHK-Gutachten spielt die landschaftliche Dominanz der neuen 65 Meter hohen Vollwandstütze 3 herunter.
  12. Das ENHK-Gutachten basiert auf einer irreführenden Aussensicht auf die Rigi-Südflanke und verharmlost die Landschaftsverschandelung durch den 75 Meter hohen Masten 7 auf der Müseralp.
  13. Das ENHK-Gutachten macht irreführende Angaben bei der Begründung des Systemwechsels von der Pendel- zur Gondelbahn.

Abschliessende Bemerkungen

PDF Stellungnahme zum Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK), publiziert am 27. März 2020

 

Geschütztes BLN-Gebiet 1606 von nationaler Bedeutung: Vierwaldstättersee mit Kernwald, Bürgenstock und Rigi



PDF Begründung der nationalen Bedeutung / Schutzziele (Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft, Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung BLN)

PDF Teilraum 3: Rigi – Kantone Luzern, Schwyz / Schutzziele (Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft, Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung BLN)

Die Konsequenzen einer Gondelbahn durch die hoch-exponierte und geschützte Rigi-Südflanke (BLN 1606)

Die Konsequenzen einer Gondelbahn sind sowohl für die hoch-exponierte und geschützte Landschaft des Rigi-Südhangs wie auch den heute schon an seine Grenzen stossenden Tourismus auf der Rigi mit knapp einer Millionen Reisenden pro Jahr massiv:

  • Eine Gondelbahn hat Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehr, das Parkraumangebot, Kapazitätsengpässe bei der Anreise nach Weggis sowohl im Bereich öV, Schiff und Strasse.
  • Es ist unklar, wie sich die Frequenzen und Besucherströme nach der Inbetriebnahme einer Gondelbahn entwickeln und wie einer massiven Überschreitung der Strassenkapazität und des Parkplatzangebots entgegengewirkt werden kann.
  • Das zu erwartende Verkehrsaufkommen steht in krassem Widerspruch zur den heute geforderten CO2-Reduktionen, die in Zeiten des Klimawandels für alle Grossprojekte unabdingbar sind. Das geplante erhöhte Parkraumangebot für Tagesgäste bewirkt eine grosse Zunahme der CO2-Emissionen in Weggis von der alle Weggiserinnen und Weggiser betroffen sind.

 

Absolut unannehmbar sind folgende schweren Eingriffe in die Natur und die Tierwelt:

– 2 hässliche gekröpfte Doppelmasten Nr. 1a und 1b vor der Talstation sowie Nr. 9a und 9b auf der Geländekante unterhalb von Rigi Kaltbad
– am Fuss des Weggiser Chilewalds BLN 1606 – grobe Vollwandstütze Nr. 3 mit 65.50 m Höhe
– überdimensionierter, die geschützte Landschaft verschandelnder Masten Nr. 7 von 74,90 m Höhe auf der Müseralp BLN 1606 – der Betonmasten I der bestehenden Pendelbahn an der Geländekante zur Müseralp ist im Vergleich 44.50 m hoch
– Wildruhezone BLN 1606 – Masten Nr. 7 und 8 sowie Nr. 9a und 9b
– Zerstörung bestehendes Biotop BLN 1606 auf Rigi Kaltbad für Masten Nr. 10
– Beeinträchtigung der Quellschutzzone BLN 1606 auf Rigi Kaltbad für Masten Nr. 11

Bild unten: Standort des Mastens Nr. 10 im geschützten sehr grossen Biotop (hellgrün umrandet), das zerstört wird.

 

Streckenführung und -profil der geplanten Gondelbahn durch die geschützte Landschaft

 

 

Streckenführung der geplanten Gondelbahn durch das BLN-Gebiet 1606 (Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler 1606 Vierwaldstättersee) und der betroffene Korridor im Weggiser Schutzwald (Chilewald), wo mutmasslich umfangreiche Rodungen (Waldschneise) und später kostspielige Schutzbauten nötig sind (grosser grauer Balken). Rotes Dreieck: Standort des überdimensionierten neuen Mastens von ca. 75 Metern Höhe auf der Müseralp.
Visualisierung: René Stettler, 2019; Photo Rigi-Südhang/Weggis: Antoinette Schmid, Rigi Kaltbad, 2018.

 

 

 

 

Das am 5. Februar 2020 anlässlich einer Informationsveranstaltung in Vitznau von den Rigi Bahnen öffentlich gezeigte Streckenprofil der geplanten Gondelbahn von Weggis nach Rigi Kaltbad mit 3 überdimensionierten Stützen (rot gestrichelte Kreise; Stützen 3, 4 und 7), die Teil der drohenden «Wöschhänki» an der Rigi-Südflanke sind, die das Landschaftsbild verschandelt.

Die Vollwandstütze 3 am Fuss des Weggiser Chilewalds überragt das Gelände mit unglaublichen 65.50 Metern. Die Stütze 4 im Chilewald hat eine Höhe von 38.43 Metern und die Stütze 7 in der Geländekante Müseralp eine Höhe von rund 75 Metern! Die Stütze 11 – die letzte Stütze vor der Bergstation – kommt in eine Quellschutzzone zu stehen (Standort: gestrichelter roter Kreis im Bild oben rechts und blau gestrichelte Fläche im Kartenausschnitt unten).
Streckenprofil: © Rigi Bahnen AG, 2020; Visualisierung mit roten gestrichelten Kreisen / Kartenausschnitt Areal vor der Bergstation: René Stettler, 2020.

 

 

Forderungen im Zusammenhang mit dem Ersatz der heutigen Pendelbahn

  • Die Beweggründe der Rigi Bahnen AG für den Bahnsystemwechsel müssen sachkompetent geprüft werden.
  • Es ist bei allen Planungen unumgänglich, die wichtige Schutzfunktion des Weggiser Chilewalds einzubeziehen. „Chilewald: Wichtiger Schutzwald für Weggis“, Silvio Covi, Wochen-Zeitung, Nr. 5, S. 7, 31.1.20; „Weggis braucht den Schutzwald“, Gallus Bucher, Wochen-Zeitung, Nr. 12, S. 14-15, 20.3.20. Dieser Bericht von Gallus Bucher zeigt auch auf, welche wichtige Schutzfunktion der Wald an der Rigi-Nordlehne hat: „Schutzwald erfüllt wichtige Schutzfunktion“, Gallus Bucher, Wochen-Zeitung, Nr. 41, S. 10-11, 9.10.20. „Pro Rigi für Umwelt schonende Erneuerung der Luftseilbahn Weggis–Rigi Kaltbad“, Vorstand der Pro Rigi, Wochen-Zeitung, S. 6, 11.3.22.
  • Die gesetzlichen Auflagen der Schutzzonen müssen zur Vermeidung der Naturgefahren konsequent durchgesetzt werden.
  • Der Schutz der Biodiversität muss oberstes Ziel sein.
  • Das Ziel muss sein, die Zerstörung des Landschaftsbildes zu verhindern.
  • Die Bevölkerung muss vor möglichen Lärmbelastungen durch die Seilbahn von Weggis nach Rigi Kaltbad geschützt werden.

 

 

Weggiser Chilewald mit der heutigen Pendelbahn nach Rigi Kaltbad. Droht dem Weggiser Chilewald, der eine eminent wichtige Schutzfunktion hat, eine riesige Waldschneise? Der Weggiser Chilewald ist mit dem Hang ob der 2019 gebauten Gondelbahn Schmitten, Zell am See – Kaprun / Österreich, vergleichbar (Bild unten). Die Rigi Bahnen stellen eine mutmasslich bis 70 Meter breite Waldschneise in Abrede. Die neuesten Fakten mit Einschätzungen von Fachleuten des Seilbahnbaus sehen anders aus!
Bildnachweise: Photo Chilewald von Antoinette Schmid, Rigi Kaltbad, 2019; Photo der Talstation Gondelbahn Schmitten (Ausschnitt) © Schmittenhöhebahn AG, 2019.

 

 

Bild unten: Von Stamm zu Stamm (A – B) misst die heutige Waldschneise im Weggiser Chilewald 35.2 Meter (Messung vom 22.5.21). Für eine Gondelbahn wäre eine ca. 70 Meter breite Waldschneise notwendig (beidseitig gestrichelte rote Linie).

 

 

Bild unten: Die Skizze C zeigt, dass die Breite der Schneise von der Höhe der äussersten Bäume entlang der Schneise bestimmt wird.

Bei der Annahme einer Baumhöhe von rund 30 Metern (was im Chilewald der Fall ist), ist eine Schneisenbreite von ca. 70 Metern erforderlich. Die Messungen vom 22.5.21 haben ergeben, dass die heutige Schneise (A – B) in etwa der Höhe eines Baumes entspricht. Die Breite der bestehenden Schneise muss also verdoppelt werden (Gondelbahnbau-Fachwissen)!

Ein umfallender Baum darf die Kabinen der Gondelbahn nicht berühren. Diese Erfordernisse wurden bis heute nicht überprüft (ENHK-Gutachten). Muss die Schneise verbreitert werden, sind die angrenzenden Bäume bei Sturm gefährdet. Es kann sogar ein Dominoeffekt entstehen, d. h. einzelne Bäume können andere Bäume entwurzeln. Die Geländekante Chilewald / Müseralp ist sehr windexponiert und deshalb sind die dort höheren und stärkeren Windgeschwindigkeiten mitzuberücksichtigen.

 

Geplante Umzonung der Parzelle 1318 auf Rigi Kaltbad für die Bergstation der neuen Gondelbahn verstösst gegen das Weggiser Siedlungsleitbild

Die geplante Umzonung der bestehenden Bergstation Parzelle GB 1318 in die nutzungsbeschränkte Kur- und Hotelzone Rigi Kaltbad, sowie die damit verbundene Erweiterung der heutigen Bergstation der bestehenden Pendelbahn, stehen diametral zum Leitgedanken des Weggiser Siedlungsleitbilds, genügend Frei- und Grünräume zu sichern. Gemäss rechtskräftigem BZR der Gemeinde Weggis (Bau- und Zonenreglement) dient die Kur- und Hotelzone der Erholung und dem Tourismus (in Zukunft mit Fokus auf Individualgäste!).

Dies gilt insbesondere auch für den öffentlichen Dorfplatz mit Panoramarundsicht auf Rigi Kaltbad.
Daraus folgt: Die die ortsspezifische Identität prägende Kur- und Hotelzone Rigi Kaltbad und der Dorfplatz bzw. ihre definierte Grösse bis hin zur Grünzone und Wald dürfen als wertvoller unbebauter Freiraum nicht weiter verbaut und verdichtet werden (siehe Photo unten).

Das Beispiel der geplanten Umzonung zeigt deutlich, dass gegensätzlich zum Siedlungsleitbild gehandelt wird. Die Visualisierung der geplanten Bergstation für eine Gondelbahn (2. Bild unten) mit einer neuen Höhenkote von 1439 m ü. M., die 3.5 m über dem Dorfplatz liegt (!), zeigt die drastischen Folgen der Verdichtung, die nicht kommentiert werden!

 

 

PDF Kritikpunkte – Mitwirkungsverfahren Weggiser Siedlungsleitbild – 5.2-5.3.22

In den umfangreichen Unterlagen (über 500 Seiten!) für die öffentliche Mitwirkung an der Weggiser Ortsplanungsrevision (22.1. – 22.3.2024) fehlen Hinweise zum Stand des Plangenehmigungsverfahrens beim Ersatzbau Seilbahn Weggis – Rigi Kaltbad inkl. Einsprachen und es wird nicht erwähnt, dass der Seilbahnkorridor nicht rechtskräftig ist.

200 Parkplätze im Gebiet Weiher, Weggis, für die Rigi Bahnen AG: Die nachfrageorientierte Angebotsplanung – hier: das uneingeschränkte Bereitstellen von Parkplätzen für alle Gäste, die mit dem Auto anreisen möchten – ist in der Verkehrspolitik längst überholt!

PDF Kritikpunkte – Mitwirkungsverfahren Weggiser Ortplanungsrevision – 22.1-22.3.24